Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Pocketpiece Botte & Schlömer GbR
Stand: [12.01.2025]
Alter Kupfermühlenweg 38, 2493 Flensburg
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Pocketpiece Botte & Schlömer GbR (im Folgenden „Wir“ oder „Pocketpiece”) und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur bei schriftlicher Bestätigung an.
2. Leistungsbeschreibung
Unsere Leistungen enthalten kreativ-konzeptionelle Beratung sowie gestalterisch-künstlerische Arbeiten, darunter:
● Design (Logos, Printmedien, Webdesign)
● Content-Erstellung (Fotos, Videos, Social-Media-Beiträge)
● Brandingberatung und Kreativkonzepte
● Webentwicklung und -optimierung
3. Vertragsschluss
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● Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung zustande. Eine Beauftragung liegt erst mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch beide Parteien vor. (E-Mail genügt)
● Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie durch Pocketpiece nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
● Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
● Änderungswünsche nach Auftragsbestätigung können zu Terminverschiebungen und zusätzlichen Kosten führen.
● Stornierungen sind bis zu 14 Tage vor Projektstart kostenfrei möglich; danach fallen Stornogebühren in Höhe der bereits entstandenen Kosten an: ○ 13 bis 7 Tage vor Projektbeginn: 25 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallentschädigung fällig.
○ Ab 6 Tage vor Projektbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars werden in Rechnung gestellt.
○ Ab 48 Stunden vor Projektbeginn oder bei Nichterscheinen: 80 % des Honorars sind fällig.
○ Bereits entstandene Kosten (z. B. Vorleistungen, Reisekosten, gebuchte Fremdleistungen) werden zusätzlich zu den Stornogebühren berechnet.
○ Pocketpiece behält sich vor, bei besonders aufwendigen oder termin-kritischen Projekten eine abweichende Regelung schriftlich im Angebot festzuhalten.
● Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform.
4. Vergütung und Zahlung
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
● Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt.
● Bei wiederholtem Zahlungsverzug (mehr als zwei Mahnungen) behalten wir uns vor, zukünftige Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
● Bei Vertragslaufzeiten über 6 Monate ist Pocketpiece berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Lizenzen, Personalkosten, Materialkosten) erhöhen. Preisänderungen von mehr als 10 % pro Jahr berechtigen den Kunden, innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.
● Bei Aufträgen, welche ein Honorar von 1.000,00€ (exkl. USt.) übersteigen, darf Pocketpiece, einen angemessenen Vorschuss, maximal jedoch 50% der Auftragssumme einfordern.
● Bei Verzug:
○ Verzugszinsen (9,31 % über Basiszinssatz),
○ Mahngebühr von 15 € pro Mahnung,
○ Aussetzung der Nutzungsrechte bis zur Zahlung.
● Wird der Vertrag vor Fertigstellung durch den Kunden beendet, ist Pocketpiece berechtigt, eine angemessene Teilvergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten zu verlangen.
5. Verschwiegenheit
● Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
● Die Parteien stellen zudem sicher, dass auch ihre Mitarbeitenden oder beauftragte Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Einhaltung dieser Pflicht angemessen kontrolliert wird.
● Nach Beendigung des Vertrags sind alle vertraulichen Unterlagen, Daten und Informationen unverzüglich zurückzugeben oder vollständig zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
● Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus
6. Eigentumsvorbehalt
● Gelieferte Leistungen (digitale Dateien, Konzepte, Entwürfe) bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
● Kreativkonzepte bzw. Entwürfe bleiben bis zur schriftlichen Freigabe durch den Kunden unser Eigentum und dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
● Pocketpiece behält alle Rechte an nicht beauftragten Konzepten. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist untersagt und fällt unter das Urheberrecht.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Urheberschaft
Alle Werke (Designs, Texte, Fotos, Videos, Konzepte, kreative Arbeiten etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Die Urheberrechte verbleiben bei uns.
7.2 Einräumung von Nutzungsrechten
● Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung gewährt.
● Standardmäßig erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
● Erweiterte Rechte (exklusiv, übertragbar, medien-/zeitbezogen) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
7.3 Änderungsverbot
Der Kunde darf Werke ohne unsere Zustimmung nicht verändern oder in einem Kontext nutzen, der dem Ansehen des Urhebers schaden könnte.
7.4 Vorleistungen
Nicht genutzte Entwürfe, Konzepte und weitere kreative Arbeiten bleiben Eigentum von Pocketpiece (siehe Punkt 6) und dürfen nur nach separater Vergütung verwendet werden.
7.5 Referenzrecht
Wir dürfen alle erstellten Werke als Referenzen in unserem Portfolio nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen, sofern vertrauliche Informationen betroffen sind.
7.6 Drittmaterial
● Für lizenzpflichtiges Material (Stock-Fotos, Schriftarten, Audioinhalte etc.) haftet der Kunde, sofern dessen Nutzung auf seinen Wunsch erfolgt. Die entstehenden Lizenzkosten trägt der Kunde.
● Wenn Lizenzmaterial (Stock, Schrift, Audio) beschafft wurde und der Kunde vor Fertigstellung den Auftrag auflöst, trägt der Kunde die bis dahin entstandenen Lizenzkosten.
7.7 Vertragsbeendigung / Rückfallregelungen
● Bei Vertragsbeendigung vor Fertigstellung erlöschen bereits eingeräumte Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.8 Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
● Pocketpiece behält sich vor, bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen unterstützend Werkzeuge auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) einzusetzen. Dies dient der Effizienzsteigerung und kreativen Erweiterung des Arbeitsprozesses.
● Pocketpiece steht für die Qualität, Richtigkeit und Vereinbarkeit der gelieferten Leistungen mit den vereinbarten Vorgaben ein, unabhängig vom Einsatz solcher Werkzeuge. Die gesetzliche Haftung bleibt hiervon unberührt.
● Sofern für das Projekt wesentlich, wird Pocketpiece den Kunden transparent über den Einsatz von KI informieren. Der Kunde kann der Nutzung bestimmter KI-Tools aus wichtigen, sachlich nachvollziehbaren Gründen schriftlich widersprechen.
● Pocketpiece verpflichtet sich, bei der Auswahl und Nutzung von KI-Tools die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) sowie die Vorgaben der EU-KI-Verordnung (insbesondere Transparenzpflichten) einzuhalten.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
● Der Kunde stellt Pocketpiece alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen (z.B. Texte, Logos, Bildmaterial) innerhalb von 10 Werktagen oder in einem gesondert abgestimmten Zeitrahmen zur Verfügung.
● Der Kunde sichert zu, dass die überlassenen Materialien frei von Rechten Dritter sind, und stellt Pocketpiece von sämtlichen Ansprüchen Dritter insoweit frei.
● Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung, ist Pocketpiece berechtigt, Termine und Kosten entsprechend anzupassen; eine Haftung für daraus entstehende Verzögerungen oder Schäden wird ausgeschlossen.
9. Force Majeure
● Pocketpiece ist von der Leistungspflicht befreit, wenn Ereignisse höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise verhindern oder erheblich erschweren.
● Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Kriege, Terrorakte, behördliche Anordnungen, Streiks, Energie- oder Internet-Ausfälle sowie Cyber- oder Hackerangriffe.
● Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
● Bereits nachweisbar entstandene und projektbezogene Kosten (z. B. Vorbereitungen, Fremdleistungen) trägt der Kunde.
● Dauert das Leistungshindernis länger als 3 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
10. Haftung
● Pocketpiece haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
● Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
● Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Entstehung des Anspruchs; ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz.
● Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
● Bei Outdoor-Produktionen behält sich Pocketpiece witterungsbedingte Unterbrechungen oder Verschiebungen vor. Entscheidungen erfolgen nach fachlicher Einschätzung im Interesse der Sicherheit von Team und Technik. Etwaige Mehrkosten (z. B. zusätzliche Drehtage, Anfahrten, Unterkunft) trägt der Auftraggeber.
● Für Schäden an von Pocketpiece eingesetzter Technik (z. B. Kamera, Licht, Drohnen etc.), die durch Umwelteinflüsse, unvorhersehbare Ereignisse oder äußere Einwirkungen entstehen, übernimmt Pocketpiece keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
● Pocketpiece übernimmt keine Gewähr für wirtschaftliche Erfolge oder messbare Ergebnisse. Empfehlungen und Konzepte stellen lediglich fachliche Beratung dar, eine Garantie für bestimmte Resultate wird nicht übernommen.
11. Gewährleistung
● Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
● Pocketpiece behält sich Nachbesserungen nach eigenem Ermessen innerhalb einer angemessenen Frist vor.
● Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten der gelieferten Inhalte (z. B. fehlerhafte Dateien, fehlende Funktionen).
● Gestalterische, ästhetische oder inhaltliche Beanstandungen stellen keinen Mangel dar und können nicht geltend gemacht werden
● Bereits freigegebene Leistungen gelten als abgenommen; spätere Beanstandungen, insbesondere subjektive oder gestalterische Einwände, können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
12. Kündigung
● Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Zahlungsverzug > 30 Tage) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
● Für laufende Projekte gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
● Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind anteilig zu vergüten.
13. Datenschutz
Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 DSGVO und unserer Datenschutzerklärung.
(https://pocketpiece.de/datenschutzerklaerung/)
14. Cybersicherheit
● Der Kunde ist verpflichtet, von Pocketpiece bereitgestellte Zugänge zu Systemen, Plattformen oder Testumgebungen (z.B. Staging-Websites, Projektmanagement-Tools) vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriffzu schützen.
● Werden einer Vertragspartei im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung Sicherheitsvorfälle (z.B. unbefugter Zugriff, Datenleck, Malware-Befall) bekannt, die Einfluss auf die Daten, Systeme oder die Leistungserbringung der anderen Partei haben könnten, ist sie verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren.
● Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.